AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma RD Gastro Trade GmbH (im Folgenden „Gastro Trade, „Tehma) und dem Kunden. Gastro Trade verkauft Gastronomieprodukte an gewerbliche Kunden.

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind integraler Bestandteil aller Verträge, die zwischen Gastro Trade und seinen Kunden geschlossen werden. Sie gelten ebenso für alle zukünftigen Verträge mit Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden.

1.2
Bedingungen und Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn Gastro Trade ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3
Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der europäischen Rechtsnormen ist und die Ware ausschließlich zu gewerblichen Zwecken verwendet.

1.4
Gastro Trade behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern, sofern unvorhersehbare Änderungen eintreten, die nicht von Gastro Trade veranlasst wurden, auf die Gastro Trade keinen Einfluss hat und die das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis wesentlich stören, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Die Kunden werden über Änderungen unverzüglich informiert. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mit Hervorhebung der Änderungen zugesandt. Dies kann auch per E-Mail erfolgen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung, gelten sie als genehmigt und finden auf bestehende Verträge Anwendung. Auf diesen Umstand wird der Kunde bei der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1
Alle Angebote von Gastro Trade sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Sie stellen lediglich eine Einladung an den Kunden dar, ein Angebot an Gastro Trade zu richten. Angaben von Gastro Trade zu Maßen, Gewichten, technischen Daten usw. sowie Abbildungen und Illustrationen – insbesondere auf der Website oder in Katalogen – sind ebenfalls unverbindlich, es sei denn, ihre vertragsgemäße Verwendung erfordert eine exakte Übereinstimmung.

Sie stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar, sondern dienen lediglich der Beschreibung oder Identifizierung. Übliche Abweichungen sowie Abweichungen, die auf grundlegenden Rechten beruhen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, sofern sie die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für den Austausch von Komponenten durch zumindest technisch gleichwertige Teile.

2.2
Der Vertrag kommt wie folgt zustande: Der im Online-Katalog dargestellte Produktkatalog stellt kein Angebot im rechtlichen Sinne dar. Mit der Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche Erklärung zur Annahme des Vertrags ab. Eingabefehler können vor dem Absenden der Bestellung mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

Durch das Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf ab. Nach Eingang des Angebots des Kunden sendet Gastro Trade dem Kunden automatisch eine E-Mail zur Bestätigung des Eingangs der Bestellung und deren Einzelheiten. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme der Bestellung erfolgt entweder ausdrücklich durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder konkludent durch Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung.

2.3
Gastro Trade behält sich das Eigentums- oder Urheberrecht an allen vorgelegten Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie an sonstigen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen vor, es sei denn, es wurde eine Übertragung des Eigentums oder entsprechender Rechte vereinbart. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen, offenzulegen oder selbst oder durch Dritte zu nutzen, ohne die Zustimmung von Gastro Trade. Der Kunde ist verpflichtet, diese Unterlagen auf Verlangen an Gastro Trade zurückzugeben und alle angefertigten Kopien zu vernichten, sofern sie für die Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.

2.4
Wir speichern den Vertragstext nicht.

3. Preise und Zahlung

3.1
Alle Preise sind in Euro angegeben auf Basis ab Werk (ex works), einschließlich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie – bei Exportlieferungen – etwaiger Zollgebühren, Abgaben und sonstiger staatlicher Gebühren.

Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands wird der Nettopreis für jeden Artikel gesondert ausgewiesen (für Inseln und Bergstationen gilt: Lieferung bis zur Station auf dem Festland/in der Talstation). Bei einer Bestellung von zwei oder mehr Einheiten werden die Versandkosten addiert. Die Versandkosten in andere Länder werden individuell berechnet.

3.2
Liegt das Lieferdatum mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, ist Gastro Trade berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen und sie den veränderten Kosten (Material, Löhne usw.) anzupassen. In diesem Fall gelten die am Lieferdatum gültigen Preise.

3.3
Die Zahlung kann per PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung, Leasing, Rechnung, Vorkasse oder Lastschrift erfolgen.

Bei Zahlungen per Vorkasse, z. B. im Rahmen von Finanzierungskäufen, können wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen eine Bonitätsauskunft auf Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren einholen. Zu diesem Zweck übermitteln wir die zur Bonitätsprüfung erforderlichen personenbezogenen Daten und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls, um eine ausgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Vertragsverhältnissen zu treffen.

Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) enthalten, die nach wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Methoden berechnet werden und u. a. auch Adressdaten einbeziehen können. Ihre berechtigten Interessen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

3.4
Wenn Sie Vorkasse wählen, teilen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung oder später mit. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Nach Abschluss der Bestellung wird der Betrag von Ihrer Kreditkarte bzw. per Lastschrift eingezogen.

3.5
Bei Zahlungsverzug werden auf den Kaufpreis Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz während der Dauer des Verzugs berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ab dem zweiten Mahnschreiben wird eine zusätzliche Gebühr von 7,50 Euro erhoben.

3.6
Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund solcher Forderungen ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig.

3.7
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich mindern und die Zahlung offener Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährden, ist Gastro Trade berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Stellung von Sicherheiten zu erbringen. 

4. Erfüllungsort, Versand

4.1
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Geschäftssitz von Gastro Trade der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsbeziehungen.

4.2
Die Versandart und Verpackung werden nach billigem Ermessen von Gastro Trade bestimmt.

4.3
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Durchführung des Versands bestimmte dritte Person geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn der Verkäufer zusätzliche Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald Gastro Trade die Versandbereitschaft angezeigt hat.

4.4
Die Kosten der Lagerung nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch Gastro Trade, betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrags der zu lagernden Ware je vollendete Woche. Das Recht, höhere oder niedrigere tatsächliche Lagerkosten nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt vorbehalten.

5. Lieferung

5.1
Die Lieferungen erfolgen gemäß den Bedingungen EXW (Ex Works) nach den Incoterms 2020. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Lieferung durch ein vom Verkäufer ausgewähltes und beauftragtes Transportunternehmen erfolgt. Die Parteien vereinbaren ferner ausdrücklich, dass das Transportunternehmen die Lieferung ausschließlich bis zur Bordsteinkante vornimmt. Die Lieferung und Abholung der versandten Waren setzt einen garantierten Zugang für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen voraus. Im Falle einer Rücksendung ist der Kunde verpflichtet, die Ware transportsicher zu verpacken und sie an der Lieferadresse am Bordstein an einer leicht zugänglichen Stelle bereitzustellen. Eine Abholung aus dem Gebäude oder von anderen Orten auf dem Gelände gehört nicht zu unseren Rücksendungsleistungen.

5.2
Unbeschadet seiner Rechte aus der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten durch den Kunden kann Gastro Trade eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Kunde nicht in der Lage oder nicht bereit, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen, ist Gastro Trade berechtigt, dem Kunden sämtliche dadurch entstandenen Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Ausführung, wird eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Auftragswertes vereinbart. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.

5.3
Gastro Trade haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Vertragserfüllung sowie für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die von Gastro Trade nicht zu vertreten sind. Machen solche Ereignisse die Lieferung oder Vertragserfüllung wesentlich erschwert oder unmöglich und sind die Hindernisse nicht nur vorübergehend, ist Gastro Trade berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei vorübergehenden Störungen verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen bzw. verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

5.4
Ist dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung unzumutbar, kann er durch sofortige schriftliche Mitteilung an Gastro Trade vom Vertrag zurücktreten.

5.5
Gastro Trade ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist, d. h. die Teillieferung für die vertraglich vorgesehene Verwendung brauchbar ist, dem Kunden dadurch keine erheblichen Zusatzkosten entstehen und die Lieferung der restlichen bestellten Ware gewährleistet bleibt.

5.6
Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt der Ware offensichtliche Transportschäden durch eine Bescheinigung des Transportunternehmens bestätigen zu lassen, um Schadensersatzansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen. Gastro Trade wird den Kunden bei der Beseitigung von Transportschäden nach Kräften unterstützen. Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind dem Transportunternehmen telefonisch und schriftlich nach deren Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Für die Einhaltung der Meldefristen und die Beseitigung von Transportschäden ist der Kunde voll verantwortlich. Als Empfänger ist der Kunde berechtigt, Ansprüche aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.

5.7
Die Lieferung erfolgt auf tauschpflichtigen Europaletten gemäß dem EPAL-Standard. Der Käufer verpflichtet sich, bei Anlieferung gleichwertige Tauschpaletten bereitzustellen. Bei Verweigerung des Tausches behalten wir uns vor, die nicht zurückgegebenen Paletten zum aktuellen Marktwert in Rechnung zu stellen. 

6. Garantie

6.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

6.1a
Die Parteien haben sich auf eine enge Zusammenarbeit und eine möglichst schnelle Lösung von Garantie­fällen verständigt, jedoch ohne dass dadurch die übrigen Vertragsbestimmungen außer Kraft gesetzt werden.

6.2
Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Übergabe an den Käufer oder an einen vom Käufer benannten Dritten sorgfältig zu untersuchen, gemäß § 377 HGB. Die Waren gelten als genehmigt, wenn Gastro Trade keine schriftliche Mängelanzeige erhält, die offensichtliche oder bei sofortiger und sorgfältiger Untersuchung erkennbare Mängel betrifft, oder wenn der Mangel andernfalls nicht unverzüglich nach seiner Entdeckung bzw. zu dem Zeitpunkt angezeigt wird, zu dem der Käufer den Mangel bei normalem Gebrauch der Ware hätte entdecken können.

6.3
Auf Verlangen von Gastro Trade ist die beanstandete Ware frachtfrei zurückzusenden. Ist die Mängelrüge berechtigt, erstattet Gastro Trade die Kosten der günstigsten Versandart. Dies gilt nicht, wenn die Kosten dadurch steigen, dass sich die Ware an einem anderen Ort als dem bestimmungsgemäßen Einsatzort befindet.

6.4
Bei Vorliegen von Sachmängeln ist Gastro Trade zunächst verpflichtet und berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Ergibt eine Überprüfung der Ware im Rahmen der Mängelanzeige, dass die Mängelrüge unbegründet war, sind wir berechtigt, eine pauschale Prüfungsgebühr sowie die Transportkosten in Rechnung zu stellen.

6.5
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Änderungen an der gekauften Ware ohne ausdrückliche Zustimmung von Gastro Trade vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, wodurch die Beseitigung der Mängel unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall trägt der Käufer die Mehrkosten zur Beseitigung der hierdurch entstandenen Mängel.

6.6
Alle erforderlichen Anschlüsse an Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Warmwasser, Gas usw.) sind vom Käufer auf eigene Kosten zu veranlassen und dürfen ausschließlich durch lizenzierte örtliche Elektriker oder Monteure durchgeführt werden. Ist ein Mangel auf eine fehlerhafte Installation zurückzuführen, entfällt die Gewährleistungspflicht von Gastro Trade.

6.7
Die Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

6.8
Gewährt der Hersteller der gelieferten Ware eine längere Garantiefrist oder Herstellergarantie, so treten wir die daraus resultierenden Rechte beim Kauf an den Käufer ab.

6.9
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Ersatzteile. Gastro Trade stellt kostenlos Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung, die für die Reparatur erforderlich sind. Eine Erstattung der Kosten für Arbeitsleistungen, Transporte oder Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Reparatur ist ausgeschlossen.
Das Gerät kann im Lager des Verkäufers repariert werden, sofern die Einheit vom Käufer auf eigene Kosten an das Lager geliefert wird.

6.10
Geräte und Möbel aus Edelstahl der Marke Tehma werden handgefertigt. Die Geräte können lagerbedingte Kratzer aufweisen. Ansprüche wegen solcher Kratzer sind von Kompensation, Rückgabe oder Garantietausch ausgeschlossen.

6.11
Im Übrigen gilt Ziffer 7 dieses Vertrages.

7. Haftung

7.1
Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden an geschützten Rechtsgütern – mit Ausnahme von Leben, Körper oder Gesundheit – es sei denn, die Schäden beruhen auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen von Gastro Trade, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht, soweit die Handlungen eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten darstellen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.2
Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, den Schaden zu begrenzen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Meldung von Schäden, um eine weitere Schadensminimierung zu ermöglichen.

7.3
Trägt Gastro Trade die Verantwortung für einen Datenverlust, den der Kunde auf der Website gespeichert hat, so haftet Gastro Trade nur insoweit, als der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherung getroffen hat und eine Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern möglich gewesen wäre.

7.4
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Falle ausdrücklich von Gastro Trade übernommener Garantien, bei Ansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1
Die von Gastro Trade an den Käufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller gesicherten Forderungen Eigentum von Gastro Trade. Die Waren sowie solche, die an deren Stelle treten und unter diese Klausel fallen, werden nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.

8.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich für Gastro Trade zu verwahren.

8.3
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr bis zur Verwertung zu verarbeiten und weiterzuveräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

8.4
Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit die daraus entstehenden Forderungen gegen den Käufer – im Falle des Miteigentums von Gastro Trade an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – sicherungshalber an Gastro Trade ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst in Bezug auf die Vorbehaltsware entstehen, z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung im Falle des Verlusts oder der Zerstörung. Gastro Trade ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Gastro Trade abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Ein Widerruf dieser Einzugsermächtigung ist nur im Verwertungsfall zulässig.

8.5
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändungen, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum von Gastro Trade hinzuweisen und Gastro Trade unverzüglich zu benachrichtigen, damit Gastro Trade ihre Eigentumsrechte geltend machen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Gastro Trade die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde gegenüber Gastro Trade für diese Kosten.

8.7
Gastro Trade ist nach eigenem Ermessen verpflichtet, Vorbehaltsware sowie die an deren Stelle tretenden Gegenstände oder Forderungen freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8.8
Tritt Gastro Trade aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Kunden – insbesondere wegen Zahlungsverzugs – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist Gastro Trade berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

9. Schadensersatzansprüche

9.1
Stimmt Gastro Trade ausdrücklich der Stornierung eines verbindlichen Auftrags zu, ist der Kunde verpflichtet, 30 % des Auftragswertes zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Stornierung nicht ausdrücklich anführen. Gleiches gilt im Falle der Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Kunden oder seines Rücktritts vom Vertrag.
Wurde die Ware bereits geliefert, erhöht sich die Pauschale um die Transportkosten und die Kosten der Nachbearbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

10. Ratenkauf für Geschäftskunden über Billie

10.1
Geschäftskunden bieten wir die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag per Banküberweisung erst nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu begleichen („Ratenkauf).
Zur Bereitstellung dieses Services arbeiten wir mit dem Finanzdienstleister Billie GmbH zusammen.
Nach erfolgreicher Adress- und Bonitätsprüfung im Rahmen des Bestellvorgangs und der Auslieferung treten wir die Forderung an Billie GmbH ab.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das dort angegebene Konto.

Die Datenschutzrichtlinie der Billie GmbH finden Sie [hier] – sie gilt zusätzlich zu unserer eigenen Datenschutzerklärung und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Gastro Trade unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Zudem finden die Regeln der Incoterms 2012 der Internationalen Handelskammer in Paris Anwendung.

11.2
Gastro Trade ist berechtigt, den Kunden nach Vertragsschluss als Referenzkunden anzugeben. Gastro Trade behält sich das Recht vor, den Namen des Kunden zu Werbezwecken zu verwenden. Dies gilt auch für Online-Werbung. Pressemitteilungen sind im Text zuvor einvernehmlich abzustimmen.

11.3
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen zwischen Gastro Trade und dem Kunden ist Düsseldorf.

11.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

11.5
Die Vertragssprache ist Deutsch.